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Kommunalwahlen 2026: Wählen – aber bitte richtig!

Symbolbild hessische Kommunalwahl in FFM

Am 15. März findet erneut die Kommunalwahl statt. Auch hier in Frankfurt und auch im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg). Viele Bürger haben inzwischen im Briefkasten ihre Wahlbenachrichtigungskarte gefunden. Für diejenigen, die sich für Briefwahl entscheiden beginnt der Wahlakt an dem Tag, an dem Sie die Wahlunterlagen zugeschickt bekommen haben.

Die Durchführung der Kommunalwahl 2026 ist ein logistisches Großprojekt. In Frankfurt finden an diesem Tag insgesamt 18 rechtlich selbstständige Wahlen gleichzeitig statt. Dies umfasst die Wahl der 93 Stadtverordneten, die Wahlen in 16 verschiedenen Ortsbezirken und die Wahl der 37 Mitglieder der Kommunalen Ausländervertretung (KAV).

Neubürger im Ortsbezirk

Für Personen, die erst kürzlich in den Stadtteil Kalbach-Riedberg gezogen sind müssen aktiv werden: Wer am 15. März wählen möchte, muss seinen Wohnsitz seit mindestens 6 Wochen in Frankfurt angemeldet haben. Wer also innerhalb Frankfurts umzieht, sollte sicherstellen, dass die Ummeldung rechtzeitig vor dem 1. Februar 2026 erfolgte, um im Ortsbezirk 12 stimmberechtigt zu sein.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Freitag, 27. Februar, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, während der Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Fehlt der Eintrag, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Verzeichnis noch auf Ihren Einspruch hin korrigiert werden.

Fehler beim Kumulieren und Panaschieren und Ihre Stimme wird ungültig!

Das hessische Wahlsystem bietet den Bürgern eine im Vergleich zu Bundes- oder Landtagswahlen enorme Gestaltungsmacht. Jeder Wähler verfügt über so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Parlament zu vergeben sind. Im Fall der Stadtverordnetenversammlung sind dies 93 Stimmen, im Ortsbeirat 12 sind es 19 Stimmen.

Kumulieren (Häufeln)

Beim Kumulieren kann ein Wähler einem einzelnen Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben. Dies ermöglicht es, bevorzugte Personen gezielt zu fördern und innerhalb einer Parteiliste nach vorne zu bringen. Auf dem Stimmzettel befinden sich hierfür drei Kästchen hinter jedem Namen. Ob man nun drei Kreuze macht oder die Ziffer „3“ einträgt, ist für die Gültigkeit unerheblich, solange der Wille klar erkennbar ist.

Panaschieren (Mischen)

Panaschieren bedeutet, dass Stimmen über verschiedene Listen hinweg verteilt werden können. Ein Wähler im Ortsteil Kalbach-Riedberg kann somit beispielsweise Kandidaten aus mehreren Parteien gleichzeitig wählen. Diese Form der Personenwahl bricht die starre Bindung an Parteilisten auf und erlaubt die Bildung einer individuellen Wunsch-Mannschaft. In Kombination mit dem Kumulieren entsteht so ein hochgradig individualisierter Stimmzettel.

Das Listenkreuz als Sicherheitsinstrument

Um die Stimmabgabe zu vereinfachen und das Risiko einer ungültigen Stimme zu minimieren, kann am Kopf einer Liste ein Listenkreuz gesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass alle Stimmen, die nicht explizit an einzelne Kandidaten (auch anderer Listen) vergeben wurden, automatisch den Bewerbern der angekreuzten Liste von oben nach unten zugutekommen. Dabei werden Kandidaten, die bereits durch Einzelstimmen die Höchstzahl von drei Stimmen erhalten haben, bei der Verteilung der Reststimmen übersprungen.

Fehlerquellen

Trotz der Heilungsvorschriften, die darauf abzielen, den Wählerwillen so weit wie möglich zu retten, gibt es strikte Grenzen, deren Überschreitung zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führt.

Das Überschreiten des Stimmenkontingents

Der häufigste und folgenschwerste Fehler ist die Vergabe von zu vielen Stimmen. Wer bei der Wahl zum Ortsbeirat 12 mehr als 19 Einzelstimmen / bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung  mehr als 93 Einzelstimmen an Kandidaten vergibt, macht seinen Stimmzettel unweigerlich ungültig. Das System sieht keine Möglichkeit vor, bei einer Überschreitung des Kontingents nur die „überschüssigen“ Stimmen zu streichen; der gesamte Zettel wird entwertet. Da die Stimmzettel insbesondere bei der Stadtverordnetenwahl mit 93 Stimmen sehr unübersichtlich sein können, ist höchste Konzentration beim Zählen der Kreuze geboten.

Mehrere Listenkreuze ohne Einzelstimmen

Ein weiterer kritischer Fehler ist das Setzen von mehr als einem Listenkreuz, ohne gleichzeitig Einzelstimmen an Kandidaten zu vergeben. Wenn beispielsweise sowohl das Feld der CDU als auch das der SPD im Kopfbereich angekreuzt wird, kann die Wahlbehörde nicht feststellen, welche Liste bevorzugt werden soll. Dies führt zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.

Unzulässige Zusätze und Kennzeichnungen

Ein Stimmzettel muss ein reines Dokument der Willensbekundung im Sinne der Wahlvorschläge sein. Zusätze wie persönliche Nachrichten an die Kandidaten, politische Parolen oder gar die eigene Unterschrift führen zur sofortigen Ungültigkeit. Solche Markierungen verletzen das Gebot der geheimen Wahl, da sie theoretisch Rückschlüsse auf die Identität des Wählers zulassen könnten. Ebenso sind „Nein“-Stimmen oder das Streichen ganzer Listen unzulässig. Wer eine Person oder Partei nicht wählen möchte, sollte sie einfach nicht kennzeichnen.

Fehler bei der Briefwahl

Die Briefwahl erfreut sich wachsender Beliebtheit, birgt jedoch eigene formale Hürden. Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung des Wahlscheins. Ohne diese Versicherung darf der Wahlbrief nicht geöffnet werden und die Stimmen bleiben unberücksichtigt. Zudem müssen die Stimmzettel zwingend in die dafür vorgesehenen inneren Umschläge gelegt werden, die wiederum in den roten Wahlbriefumschlag kommen. Ein loser Stimmzettel im Wahlbriefumschlag gefährdet das Wahlgeheimnis und kann zur Abweisung führen.

 

Wie sagt der Frankfurter: Pass uff, dann haut des hie! (Aufpassen, dann klappt es auch!)


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