Aus Spargründen hat die Bundesregierung die kostenlosen Corona-Schnelltests durch geschultes Personal seit Juli eingeschränkt. Die neuen Regeln gelten bis November 2022.
Die Tests bleiben kostenlos für
- Kinder bis 5 Jahre
Nachweis: Geburtsurkunde - Schwangere im ersten Trimester
Nachweis: Mutterpass - Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher
Nachweis: Bescheinigung des Krankenhauses/Pflegeheims - Besucher von Einrichtungen für behinderte Menschen
Nachweis: Bescheinigung der Behinderteneinrichtung - Haushaltsangehörige von Infizierten
Nachweis: PCR-Test + Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift - Jene, die sich nicht impfen lassen können
Nachweis: Ärztliches Zeugnis über die medizinische Kontraindikation - Pflegende Angehörige
Nachweis: Formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus - Menschen mit Behinderung und ihre Betreuer, wenn beide in einem Haushalt leben
Nachweis: Behindertenbescheid - Genesene, die einen negativen Nachweis für den Arbeitgeber brauchen
Nachweis: PCR-Test - …
Wer muss 3 Euro zuzahlen?
Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um gefährdete Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen.
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
Nachweis: Eintrittskarte für eine Veranstaltung, eine Reservierungsbestätigung, eine Einladung zu einer Feier oder ein sonstiger Nachweis, woraus sich eine Teilnahme am selben Tag ableiten lässt. - Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
Nachweis: Selbstauskunft - Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Nachweis: Corona-Warn-App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“
Testung ohne Ausnahme-Grund
Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben und dennoch getestet werden wollen, ist das abhängig vom Angebot des Testzentrums weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.
Verhalten bei Auftreten von Corona-Symptomen
Bei Symptomen sollen die Corona-Testungen weiterhin bei den Ärzten stattfinden. Ob ein PCR-Test dann durchgeführt wird, entscheiden die Ärzte vor Ort. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM).
Weiterführende Infos
- FAQ zu COVID-19-Tests (Bundesgesundheitsministerium)
- Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung)
- Neue Regelungen für Corona-Bürgertests
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