Rauschgift-Konsum im Ortsteil Kalbach-Riedberg

Bubatzkarte

Screenshot vom 03.04.2024

Seit Anfang des Monats hat sich die Gesetzeslage in Teilbereichen des Rauschgift-Konsums geändert. Da Rauschgift für viele Menschen direkt oder indirekt ein Thema sein kann, wurde in den Medien ausführlich darüber berichtet.

Obwohl es sich nur um eine Teillegalisierung handelt, ist es für Deutschland ein wichtiges Experiment im sinnvollen Umgang mit Drogen. Da die Zahl der Rausch erzeugenden Mittel in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, man denke nur an die Party-Droge Lachgas (Distickstoffmonoxid) der Kick für Zwischendurch, als auch an Designerdrogen wie Amphetamine, Ecstasy und andere, versucht der Gesetzgeber den damit verbundenen kriminellen Handel zurück zu drängen.

Jetzt wurden Besitz und Anbau von Cannabis in kleinen Mengen mit Einschränkungen legalisiert. Rauschgift-Fans haben auf Grundlage der neuen Gesetzesregelung auf Basis von Karten (OpenStreetMap) Zonen rot markiert, in denen der öffentliche Konsum weiterhin nicht erlaubt ist.

Die Karte bekam den Namen „Bubatz“ (Jugendsprachlich für Joint oder allgemein Cannabis) und erhebt nicht den Anspruch fehlerfrei und vollständig zu sein. Das Kartenmaterial kann daher nur erste Hinweise geben.

Verbotszonen sind:

  • Im Radius von 100 Metern rund um Schulen, Kitas, Spielplätze sowie öffentlichen Sportstätten
  • In Fußgängerzonen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr
  • Im Bereich sogenannter Cannabis Social Clubs und in deren Sichtweite

Die Bubatz-Karte findet sich unter folgendem Link (https://bubatzkarte.de/#14/50.1835/8.6435)

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