Gottesdienste und Besuche im Altenheim wieder erlaubt

Die Hessische Landesregierung hat die Regelungen zur Corona-Krise aktualisiert: Glaubensgemeinschaften dürfen sich ab dem 1. Mai wieder versammeln. Auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, um das Einkaufsgeschehen an den Werktagen zu entzerren, wird auf die Zeit von 13 bis 18 Uhr beschränkt. An Feiertagen bleiben die Geschäfte ganz geschlossen.

Glaube soll Halt geben

„Wir sind froh, dass wir einen praktikablen Konsens mit den Vertretern der Glaubensgemeinschaften gefunden haben und die Gläubigen wieder zusammenkommen können. Gerade in dieser Zeit kann ein starker Glaube Halt geben. Sehr wichtig war uns auch, für alte und kranke Menschen den Besuch von nahen Angehörigen wieder zu ermöglichen. Trost spenden, Orientierung geben und Mut zusprechen – das ist es, was die Menschen in dieser Zeit ganz besonders brauchen. Darüber hinaus haben wir entschieden, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, Geschäfte am Sonntagnachmittag zu öffnen“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier gestern in Wiesbaden.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt. Auch hier gilt allerdings der Mindestabstand von 1,5 Metern. Gegenstände, wie beispielsweise das Kollekten-Körbchen, dürfen nicht weitergereicht und benutzt werden. Das Aufstellen von Desinfektionsspendern ist „sicherzustellen“. Auch wenn Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte noch nicht im gewohnten Rahmen stattfinden können, „so können die Menschen gemeinsam ihren Glauben leben und zu Eucharistie und Abendmahl zusammenkommen“, heißt es aus der Staatskanzlei.

Das Kabinett entschied des Weiteren, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich sind – entsprechend der Regelungen für Gottesdienste. „Von einem geliebten Menschen würdig Abschied nehmen zu können, ist vielen ein großes Bedürfnis. Diesem möchten wir mit unserer Entscheidung Rechnung tragen“, unterstrich Bouffier.

In Altenheimen sind Besuche jeweils eine Stunde pro Woche erlaubt

Die Lockerung der Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen soll mit einem möglichst umfassenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegenden einhergehen. „Besonders die alten und kranken Menschen, die in Heimen keine Besuche mehr von ihren Ehepartnern, Kindern oder Enkeln empfangen durften, leiden sehr unter der Situation. Mit der jetzigen Regelung schützen wir die Betroffenen vor einer Infektion und gleichzeitig vor einer möglichen Vereinsamung“, sagte Klose.

Die Einrichtungen müssen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen – nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales. Um das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, ist der Kreis der Besucher auf nahe Angehörige und enge Bezugspersonen begrenzt. Besuche pro Woche für eine Stunde sind gestattet. Von den Besucherinnen und Besuchern muss außerdem ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die Landesregierung hat darüber hinaus weitere kleinere Anpassungen der Corona-Verordnungen beschlossen. Unter anderem wurde eine Regelung für Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot bei richterlichen Amtshandlungen und Gerichtsverhandlungen getroffen. Zudem können Berufsbildungseinrichtungen die Angebote für prüfungsrelevante Lehrgänge wieder öffnen und an den Hochschulen Präsenzveranstaltungen stattfinden, für die spezielle Lehr- und Arbeitsräume notwendig sind.

Die Gültigkeit der von der Hessischen Landesregierung getroffenen Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird bis zum 10. Mai 2020 verlängert.

Informationen: Hessische Staatskanzlei

Photo by Claudia van Zyl on Unsplash

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