Schlagwort: Grünanlagen

Grillverbot in städtischen Grünanlagen

Einheiten erreichen die Raststätte Taunusblick an der A5 im Rahmen der Katastrophenschutzübung "SkylineView"

Das Verbot tritt am 9. Juli in Kraft

Klima- und Umweltdezernentin Zapf-Rodríguez: Das Grillverbot schützt Grünanlagen und den Stadtwald vor Bränden.

Trotz Regenschauern bleibt es insgesamt in Frankfurt zu trocken. Jeder Funke kann daher einen verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das Grillen mit offenem Feuer wegen der weiteren Wetterprognosen auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main ab Mittwoch, 9. Juli, verboten.

Die Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez bittet die Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Ich weiß, dass für viele Frankfurter Grillen zu einem perfekten Sommer gehört. Doch zum Schutz unserer Grünanlagen appelliere ich, das Grillverbot ernst zu nehmen. Selbst bei größter Umsicht kann ein Funke ausreichen, einen Brand zu verursachen.“

Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, draußen ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.

Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug möglichst vermieden sowie Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt oder wieder mitgenommen werden.

Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind ausgetrocknet und leicht entzündlich. Wie ernst die Lage ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Am Sonntag, 6. Juli, kam es im Frankfurter Stadtwald in Bergen-Enkheim zu einem Waldbrand. Das Feuer brach gegen 15 Uhr aus und konnte erst in den frühen Abendstunden vollständig gelöscht werden. Die Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucher daher dringend um umsichtiges Verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein.

Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Rahmen des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.

Weitere Informationen gibt es telefonisch beim Grünflächenamt unter 069-212-30991. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt.

Das Grillverbot tritt auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 1. Juli in Kraft und gilt ab dem 9. Juli. Es gilt bis auf Weiteres, bis dieses aktiv wieder aufgehoben wird. Die Allgemeinverfügung ist unter frankfurt.de einzusehen.


Nachrichtlich (04.08.2025):

Klima- und Umweltdezernentin Zapf-Rodríguez hebt Grillverbot bis auf Weiteres auf

Auf öffentlichen Grillplätzen darf ab Mittwoch, 6. August, bis auf Widerruf wieder gegrillt werden. Seit dem 9. Juli war das Grillen mit offenem Feuer auf öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main verboten.

„Ich weiß, dass ich mit dem Grillverbot so mancher Frankfurterin oder manchem Frankfurter den einen oder anderen Sommerabend getrübt habe. Aber wir hatten im Frühsommer wochenlang extreme Hitze und Trockenheit – die Böden waren ausgedörrt, die Vegetation wie Zunder. In dieser Lage hätte jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen können. Das wollten wir um jeden Preis verhindern“, sagt Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez. Umso mehr freue sie sich über die Rücksichtnahme und das Verständnis, das viele Frankfurterinnen und Frankfurter in dieser Zeit gezeigt haben.

Da durch die Regenfälle der vergangenen Wochen der Waldbrandgefahrenindex (WBI) nun heruntergestuft ist, stehe aktuell dem Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen nichts im Wege, sagt Zapf-Rodríguez. Es gelte jedoch weiter zu beachten, dass im Wald Rauchen und offenes Feuer grundsätzlich nicht gestattet sind.

Zum Hintergrund
Der WBI zeigt, wie hoch die Gefahr für Waldbrände aktuell ist. Er wird täglich vom Deutschen Wetterdienst berechnet – je nach Wetterlage, Trockenheit und Vegetationszustand. Die Skala reicht von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Steigt der Index auf Stufe 4 oder 5 gilt besondere Vorsicht: Dann können Grillverbote ausgesprochen werden und im Wald ist offenes Feuer streng untersagt.

Weitere Infos gibt es online unter dwd.de/waldbrand sowie telefonisch beim Grünflächenamt unter 069-212-30991.

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