Wer muss für den
Kanalanschluss zahlen?

Die Plätze am Podium sind anfangs noch leer und die Aula des Gymnasiums ist nur relativ spärlich gefüllt – obwohl das Thema viele interessieren dürfte. Denn am Mittwoch Abend ist eine Informationsveranstaltung über die Erhebung einer Zahlung, die mehrere tausend Riedberger betreffen wird. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) erläutert, dass sie in den nächsten Wochen mit der Veranlagung des so genannten „Kanalanschlussbeitrags“ beginnt – sukzessive im gesamten Neubaugebiet. Diese Gebühr dient zur Finanzierung der öffentlichen Anlagen zur Abwasserbeseitigung, das sind insbesondere Kanalisation und Abwasserreinigungsanlagen. „Dieser Beitrag ist einmalig“, wie SEF-Experte Ernst Appel wiederholt betont.

Seit 1867 gibt es Kanalanlagen in Frankfurt. Inzwischen sind diese über 1,5 Milliarden Euro wert und müssen ständig erneuert und ausgebaut werden. Im Prinzip muss auch deshalb jeder Eigentümer ein Mal eine solche Anschlussgebühr zahlen. Dass es in einem Gebiet gleich mehr als 6000 Wohneinheiten fast zeitgleich betrifft, ist ziemlich ungewöhnlich, liegt aber schlicht an Größe und Entstehung des Riedbergs.

Doch wer muss voraussichtlich wie viel zahlen? Hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer muss zahlen?
Beitragspflichtig ist grundsätzlich, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids eingetragener Eigentümer im Grundbuch ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist die erbbauberechtigte Person bzw. das Unternehmen beitragspflichtig.

Warum wurde man beim Kauf teils nicht darüber informiert?
Die Stadtentwässerung hat die Hessenagentur darauf hingewiesen, auch an alle Bauträger weiterzugeben, dass ein Passus bzgl. der Anschlussgebühr in ALLE Kaufverträge eingearbeitet werden muss. „Wir wissen aber nicht, was in Ihren Kaufverträgen steht“, so die SEF-Vertreter.

Müssten nicht eigentlich die Projektentwickler/ Bauträger diesen Beitrag zahlen?
Die SEF kann den Beitrag nur vom gegenwärtigen Eigentümer erheben. Sollte im Kaufvertrag stehen, dass der Projektentwickler/ Bauträger diesen übernimmt, muss der Eigentümer das wiederum beim Bauträger geltend machen.

Wofür muss man zahlen?
Die Höhe des Beitrags bemisst sich im Wesentlichen nach der Grundstücksgröße (a) und der baurechtlich zulässigen Nutzbarkeit (b). In der Regel ergibt sich die baurechtlich zulässige Nutzbarkeit aus dem jeweiligen Bebauungsplan. Der Kanalanschlussbeitrag setzt sich zusammen aus a) 1,02 Euro für jeden angefangenen Quadratmeter Grundstücksfläche und b) 6,14 Euro für jeden angefangenen Quadratmeter zulässiger Geschossfläche.

Aber auch für das Teileigentum an einem Privatweg oder einem Privatparkplatz/ Stellplatz wird eine (geringere) Gebühr fällig. Der Bau einer Zisterne mit Regenwasserrückhaltung befreit nicht von der Gebühr.

Wie hoch ist der Beitrag?
Hier drei (gekürzte) Rechenbeispiele, die am Mittwoch dargelegt wurden: Für ein HAUS mit rund 450 Quadratmeter Grundstück und zwei Vollgeschossen werden ungefähr 3800 Euro fällig. Für ein REIHENHAUS mit einem Grundstück von 160 Quadratmetern und ebenfalls zwei Vollgeschossen sind es rund 1300 Euro. Bei einer Etagenwohnung (EIGENTUMSWOHNUNG) ist der Anteil am gesamten Grundstück entscheidend. Bei 84 Quadratmetern beliefe sich das ebenfalls auf rund 1300 Euro.

Wann werden die Bescheide versandt?
Da das letzte Riedberg-Quartier, der Westflügel, noch nicht fertiggestellt ist, wird der letzte Gebührenbescheid sicher erst Mitte 2018 versandt sein. Die ersten Rechnungen der SEF werden aber vermutlich demnächst eintreffen.

Gibt es die Möglichkeit zu Stundung und Ratenzahlung?
In diesen Fällen ist VOR FÄLLIGKEIT der Zahlung ein formloser Antrag zu stellen. Für die Dauer der Stundung oder Ratenzahlung fallen Zinsen an.

Wird der Beitrag überall erhoben?
Es gibt ein sehr kleines Gebiet, einen „weißen Fleck“ (siehe Karte) am Bonifatiusbrunnen, wo zuerst die Bebauung des Riedbergs startete und der Beitrag bereits erhoben wurde.


Nur in dem kleinen weißen Bereich am Bonifatiusbrunnen werden die Beitrage nicht mehr erhoben

So reagieren die Zuhörer

Als einer der Ersten meldet sich der Riedberger Andreas Woitun zu Wort. Er zeigt sich verwundert über die „sehr kurzfristige“ Ansetzung der Informationsveranstaltung. Er hatte freundlich, aber bestimmt schon vorab darauf hingewiesen, dass laut seinem Kaufvertrag im Erwerbspreis seiner Wohnung alle Erschließungskosten, Abgaben, Beiträge und sonstige Kosten nach dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Ortssatzung enthalten sind.

Gegenüber MAINRiedberg erläuterte der Bankkaufmann dann auch noch, dass seiner Meinung nach die Kosten für den Kanalanschluss bereits durch den Erwerb der Immobilie in einer „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ bezahlt wurden – so stehe es in einem Eintrag im Grundbuch.


Der Riedberger Andreas Woitun verweist auf seinen Kaufvertrag. Daraus hatte er geschlossen, dass für seine Wohnung keine weiteren Erschließungskosten mehr geltend gemacht werden können

Ernst Appel von der SEF riet am Mittwoch nochmals zum Schluss: „Prüfen Sie Ihre Verträge genau, ob sie den Beitrag gegenüber Ihrem Bauträger geltend machen können.“ Die Diskussion um die Kanalanschluss-Rechnung dürfte somit noch nicht vorbei sein.


Vertreter von Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) und Hessenagentur erläuterten die Hintergründe des so genannten „Kanalanschlussbeitrages“

Weitere Informationen und Kontakt unter http://stadtentwaesserung-frankfurt.de sowie 069/212-39104 sowie 069/21230037.

(Foto: fefufoto/ cd (3)

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