Gericht kippt
Sonntags-Öffnung

Entspanntes Shopping zur Buchmesse – das sollte am Sonntag auch am Riedberg möglich sein. Nicht nur die Geschäfte in der City oder Einkaufszentren wie das Nordwestzentrum wollten übermorgen von 13 bis 19 Uhr die Türen öffnen, auch im Riedbergzentrum wollten ein Spielzeug- sowie ein Kindermodengeschäft beim verkaufsoffenen Sonntag mit von der Partie sein. Jetzt hat der Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) dieses Angebot gekippt, nachdem das Frankfurter Verwaltungsgericht die Buchmesse als Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag und die von der Stadt getroffene Entscheidung zunächst bestätigt hatte.

Der VGH hat in seiner Entscheidung wieder einen räumlichen Bezug zur Messe gefordert. „Mit dieser Entscheidung ist der verkaufsoffene Sonntag für die ganze Stadt Frankfurt am Main quasi nicht mehr möglich“, stellt Ordnungsdezernent Markus Frank fest. Nur ein durch die nahe Lage zur Messe besonders privilegiertes Einkaufszentrum öffnen zu lassen, ist nicht im Interesse unserer vielen tausend Besucher der Buchmesse, die überall in der Stadt unterwegs sind. „Das Gericht verkennt mit seiner Entscheidung, dass es nicht Sinn eines verkaufsoffenen Sonntags ist, einzelne Läden zu bevorzugen und den restlichen Einzelhandel von der Möglichkeit einer Ladenöffnung, die im Gesetz gegeben ist, auszuschließen.“

Der Beschluss sei auch deshalb erstaunlich, weil das Gericht im vergangenen Jahr bei viel kleineren Messen, nämlich der Paperworld, Christmasworld und Creative World, einen verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet anlässlich einer solchen Messe für gerechtfertigt hielt. Am Wochenende werden sogar 100.000 Besucher erwartet. Natürlich nicht am Riedberg – aber auch dort hatte sich der eine oder andere auch schon auf den Einkaufs-Sonntag gefreut.

Streitpunkt war die Aufhebung des Feiertagsschutzes. Die „Allianz für den freien Sonntag“ inklusive Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatten Einspruch eingelegt. In der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main spricht man indes davon, dass auch durch eine solche Entscheidung „der Weg nach Hause vor den Computer, um dort im Internet zu kaufen, naheliegend“ sei.

(Symbolfoto: Ginter/ Fotolia)

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