A 5-Ausbau: Hessen Mobil
muss neue Karten nutzen

Es gab Irritationen und Befürchtungen, als Hessen Mobil die Ausbauplanungen für die A 5 zwischen Nordwestkreuz und Friedberg bekannt gab. Die Pläne basierten auf altem Kartenmaterial, auf dem die Bebauung des Riedbergs nicht berücksichtigt war. Und man fragte sich: Wie nah führt die Autobahn in Zukunft an meinem Haus/ meiner Wohnung vorbei? Wie wird sich der Ausbau auf den Stadtteil auswirken? Wie laut wird es wirklich ? Was bedeutet die Verbreiterung für Flora und Fauna? Der Ortsbeirat schaltete sich ein. In Folge dessen hat der Magistrat „mit der Bitte um Berücksichtigung“ Hessen Mobil gebeten, nur noch aktuelles Material zugrunde zu legen und regelmäßig über Fortschritte der Baumaßnahme zu unterrichten.

Inzwischen gibt es bereits eine Stellungnahme mit der entsprechenden Zusage. Es geht um Bebauungspläne, Bebauungen, Gewerbegebiete, Kataster und mehr. Vor dem Antrag auf Einleitung der Planfeststellung soll eine erneute Aktualisierung des Kartenmaterials durchgeführt werden. Die Bürger werden zu allen relevanten Verfahrensschritten im Zuge von Bürgerversammlungen über den aktuellen Planungsstand informiert werden.

Verbreitung nach Norden wurde abgelehnt

Der Ortsbeirat hatte zur Begrenzung des Lärms eine Autobahnerweiterung auf der nördlichen Seite gefordert, wo – vom Riedberg und von Kalbach aus betrachtet – immer noch mehr Grün als Bebauung vorherrscht. „Wichtiger wäre gewesen, die Autobahn nicht beidseitig um jeweils eine Spur zu verbreitern, sondern wie von unserer Fraktion beantragt, einseitig nach Nordwesten“, wird in der Orts-SPD betont. Allerdings sehen die Planer andere Notwendigkeiten. Bei der Variantenuntersuchung wurden die Belange aller Anlieger-Gemeinden, die Erfordernisse aus dem Umbau des Autobahnkreuzes Bad Homburg plus die bereits für einen Autobahnausbau vorgehaltenen Flächen berücksichtigt. Im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt ergibt sich laut Hessen Mobil daraus eine beidseitige Verbreiterung der Autobahn. Je nach Flächenabschnitt und gesetzlichen Voraussetzungen sind aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

(Symbolfoto: cevahir87/ fotolia)

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